Deutsche Bundesregierung verankert Wasserstoff fest in der Energienetzplanung
← Zurück zu den News
Netzwerk #Deutschland #Netzwerk

Deutsche Bundesregierung verankert Wasserstoff fest in der Energienetzplanung

Veröffentlicht am 23-03-2026

Das deutsche Kabinett hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die Wasserstoff formell in der nationalen Energienetzplanung verankert. Die Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verhindert, dass Gasleitungen wahllos abgebaut werden, damit die Infrastruktur für den Aufbau des Wasserstoffnetzes erhalten bleibt.


Die Begründung ist praktisch: ein sofortiger und massenhafter Rückbau von Gasleitungen ist teuer und verbraucht knappe Ingenieurskapazitäten – und genau diese Kapazitäten werden für den Bau neuer Wasserstoffpipelines dringend gebraucht. Leitungen bleiben daher vorläufig unangetastet, es sei denn, es finden ohnehin Grabungsarbeiten statt. Gleichzeitig dürfen Netzbetreiber neue Anschlüsse an das Gasnetz ablehnen – ein deutlicher Kurswechsel gegenüber der früheren Anschlusspflicht.


Das knüpft an eine Reihe gesetzgeberischer Schritte an, die Deutschland in den vergangenen Jahren unternommen hat. Ende 2023 legte eine frühere EnWG-Änderung die Grundlage für ein Wasserstoff-Kernnetz von über 9.000 Kilometern, von dem rund 60 % aus umgewidmeten Erdgasleitungen besteht. Die Bundesnetzagentur genehmigte dieses Kernnetz im Oktober 2024, mit einer Investition von etwa 18,9 Milliarden Euro und einer geplanten Fertigstellung im Jahr 2032. Am 6. März 2026 veröffentlichten die Netzbetreiber zudem den ersten integrierten Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff – mit insgesamt 27,1 Milliarden Euro an geplanten Investitionen bis 2037.


Die Herausforderung bleibt zweiteilig: Der Markt für Wasserstoff kommt nur langsam in Gang, was den Business Case für große Infrastrukturinvestitionen unter Druck setzt. Und obwohl der rechtliche Rahmen immer vollständiger wird, warnen Branchenvertreter, dass die Finanzierung des Netzes noch längst nicht gesichert ist.

Teilen: