Erste Kammer gibt grünem Wasserstoff im Verkehr grünes Licht – Industrie muss jedoch noch warten
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Erste Kammer gibt grünem Wasserstoff im Verkehr grünes Licht – Industrie muss jedoch noch warten

Veröffentlicht am 07-04-2026

Erste Kammer gibt grünem Wasserstoff im Verkehr grünes Licht – die Industrie muss noch warten


Die Niederlande haben einen wichtigen Schritt beim Ausbau von grünem Wasserstoff als Kraftstoff für den Verkehr gemacht. Die Erste Kammer stimmte am 31. März 2026 der Umsetzung der europäischen RED-III-Regeln für den Verkehrssektor zu. Für die Industrie gelten vorerst andere Regeln.


WAS BESCHLOSSEN WURDE


Mit 31 Ja-Stimmen und einer klaren Mehrheit hat die Erste Kammer den Gesetzentwurf 36766 angenommen. Das Gesetz verpflichtet die Niederlande, die europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) im Verkehrssektor umzusetzen. Konkret bedeutet das: Bis 2030 müssen die Niederlande mindestens 1 % erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) – darunter grüner Wasserstoff und daraus abgeleitete Kraftstoffe – im gesamten Kraftstoffmix für den Verkehr einsetzen.


Die Zweite Kammer hatte den Gesetzentwurf bereits am 2. Oktober 2025 angenommen, unter anderem mit Unterstützung von VVD, CDA, D66, GroenLinks-PvdA und ChristenUnie. In der Ersten Kammer stimmten FVD, PVV, PvdD, JA21 und BBB dagegen.


RFNBO-ZIELE FÜR DEN VERKEHR IM JAHR 2030

Gesamt: 7,5 Petajoule (PJ) RFNBO

Straßenverkehr (Land): 5,6 PJ

Seeschifffahrt: 1,72 PJ

Luftfahrt: 1,1 PJ (über ReFuelEU)

Binnenschifffahrt: 0,22 PJ

WAS BEDEUTET DAS FÜR WASSERSTOFFFAHRER?


Für alle, die ein Wasserstofffahrzeug fahren, ist das ein positives Signal. Das Gesetz verpflichtet Kraftstofflieferanten, Schritt für Schritt mehr grünen Wasserstoff und RFNBO-Kraftstoffe in ihren Mix aufzunehmen. Das kurbelt die Nachfrage nach grünem Wasserstoff an und gibt Elektrolyseprojekten – die grünen Wasserstoff produzieren – mehr Sicherheit über ihren Absatzmarkt.


Die Regierung hat außerdem den Korrekturfaktor für die sogenannte „Raffinerieroute“ von 0,4 auf 1,0 angehoben. Über diesen Weg kann bestehender grauer Wasserstoff in Raffinerien schrittweise durch grünen Wasserstoff ersetzt werden, was den Business Case für neue Elektrolyseprojekte verbessert.


NUR VERKEHR, NICHT DIE INDUSTRIE


Das Gesetz gilt ausschließlich für den Verkehrssektor. Für die Industrie läuft ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz zur RFNBO-Jahresverpflichtung für die Industrie – das regeln soll, dass 2030 42 % des industriell genutzten (grauen) Wasserstoffs durch grünen Wasserstoff ersetzt wird – tritt voraussichtlich erst am 1. Januar 2027 in Kraft, mit einem Einstiegspfad auf 4 % bis 2030.


Übrigens hinken die Niederlande der ursprünglichen europäischen Umsetzungsfrist vom 21. Mai 2025 hinterher. Das nun angenommene Gesetz ist also ein Nachholen – aber ein notwendiges, um Bußgelder und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.


WIE GEHT ES WEITER?


Nach der Unterzeichnung durch den König tritt das Gesetz in Kraft. Kraftstofflieferanten fallen ab dann unter die sogenannte Kraftstofftransitionsverpflichtung und müssen jährlich gegenüber der niederländischen Emissionsbehörde (NEa) Rechenschaft ablegen. Für H2-Fahrer bedeutet das: Der Markt für grünen Wasserstoff bekommt ein solideres gesetzliches Fundament, was langfristig zu mehr Tankstellen und niedrigeren Preisen beitragen kann.

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